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Fachliche Verantwortung für das Sachgebiet Ausländer- und Einbürgerungsbehörde: fachliche Leitung des Aufgabengebietes, Entscheidung in Fachfragen (fachliche Weisungsberechtigung und Entscheidungsbefugnis), Gewährleistung der (rechtlichen) Qualitätssicherung, Entwicklung und Einhaltung von Bearbeitungsgrundsätzen gewährleisten, Verantwortung für Fristwahrungen, Organisation und Planung: Sicherstellung der Aufgabenwahrnehmung durch entsprechende Strukturierung der Arbeitsabläufe und Einzelsachgebiete, durch Koordinierung und Controlling, strategische Entwicklung des Sachgebietes, Weiterentwicklung der notwendigen internen Prozesse, Effizienzsicherung der Aufgabenwahrnehmung durch regelmäßige Überprüfung, Alle grundsätzlichen Angelegenheiten und schwierige Einzelfälle des Sachgebietes: Aufenthalts- und Asylangelegenheiten Staatsangehörigkeitsrecht Einbürgerungen