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Beratung zu Bauvorhaben Annahme und Prüfung von Bauanträgen im Rahmen der Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB Bearbeitung von Genehmigungsfreistellungsverfahren sowie isolierten Befreiungen Teilnahme an Sitzungen des Bauausschusses nach Bedarf Abwicklung der Herstellungsbeiträge und der gesplitteten Abwassergebühr Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes sowie der Straßenverkehrsordnung (Widmungen, Verkehrsschau, verkehrsrechtliche Anordnungen)